
Das Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen, beispielsweise von Künstlern, Anwälten, Autoren (auch Journalisten), Ärzten, Architekten und Rednern. Auch in Bildungseinrichtungen sind zu einem großen Teil Honorarkräfte im Einsatz. Bei Schauspielern, Musikern und Fotomodellen heißt das Honorar auch Gage und unterliegt manchmal dem...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Honorar

Vergütung für freiberufliche Tätigkeiten. Das Wort entstammt dem lateinischen Wort 'honorarium', was soviel wie 'Ehrengeschenk' bedeutet. Zu den freien Berufen gehören die Berufe, die aufgrund besonderer Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, ...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Das Wort Honorar entstammt ursprünglich dem Lateinischen und meint übersetzt in etwa †Š¾Verdienst'. Im alten Rom wurden hiermit die Mitglieder des Senats bedacht. Ursprünglich meinte ein Honorar jedoch keine finanzielle, sondern immaterielle Zuwendung. Unter einem Honorar versteht man ein nicht rege...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42127

Honorar das, Vergütung für Leistungen in freien Berufen, z. B. für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Künstler, Schriftsteller. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus Gebührenordnungen oder wird frei vereinbart; im Zweifel gelten Angemessenheit und ûblichkeit (§ 612 BGB, § 22 Verlagsges...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Im Gegensatz zu Angestellten, die für ihre Arbeitsleistungen ein Gehalt bzw. Arbeiter, die Lohn erhalten, nennt man die ' Vergütung von freiberuflichen, ' selbstständigen Arbeiten Honorar. Freiberufler und Selbstständige wie z. B. Anwälte, Ärzte, Steuerberater, freischaffende Künstler, Journalisten oder Architekten rechnen Ihre erbrachten ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Im Gegensatz zu Angestellten, die für ihre Arbeitsleistungen ein Gehalt bzw. Arbeiter, die Lohn erhalten, nennt man die ' Vergütung von freiberuflichen, ' selbstständigen Arbeiten Honorar. Freiberufler und Selbstständige wie z. B. Anwälte, Ärzte, Steuerberater, freischaffende Künstler, Journalisten oder Architekten rechnen Ihre erbrachten ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Die vom Arzt in Rechnung gestellte finanzielle Gegenleistung für die ärztliche Behandlung. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Privat- und Kassenpatienten. Bei Privatpatienten berechnet sich das Honorar nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) oder entsprechend privater Honorarvereinbarung. Bei ...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Honorar (lat. honorarium = Ehrensold). Die Leistungen von Ärzten oder Juristen wurden durch Geldzahlung, das Honorar, abgegolten. Universitätsprofessoren lebten, soweit sie nicht durch Leistungen der Kirche versorgt waren (Pfründe, Benefizien), entweder von Honoraren (collectae) der Studenten oder (...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Das Wort Honorar entstammt ursprünglich dem Lateinischen und meint übersetzt in etwa ‘ Verdienst ’. Im alten Rom wurden hiermit die Mitglieder des Senats bedacht. Ursprünglich meinte ein Honorar jedoch keine finanzielle, sondern immaterielle Zuwendung. Unter einem Honorar versteht man ein nicht regelmäßiges Einkommen , das von einer Pe...
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https://www.nettolohn.de//lexikon/honorar.html

Das Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen, beispielsweise von Künstlern, Anwälten, Ärzten und Architekten. Das Wort kommt ursprünglich aus dem Lateinischen von `honorarium` (Ehrengeschenk) und dies leitet sich von `honor` (Ehre) ab. Da Freiberufler keinen Lohn erhalten, sie sind schließlich frei, aber auch nicht von der Luft al...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Honorar (lat. Honorarium, "Ehrensold"). Zur Zeit der römischen Republik waren die Staatsbeamten unbesoldet; das Amt derselben war lediglich ein Ehrenamt, und ebendarum bezeichneten die Römer Ehre und Staatsdienst mit einem und demselben Wort: "honor" (daher der Ausdruck Jus honorarium, s. d.). Etwanige Gaben, namentlich Natura...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Vergütung für Leistungen der Angehörigen freier Berufe.
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https://www.wissen.de//lexikon/honorar

engl.: fee; Bezeichnung für die Vergütung der Leistungen in Freien Berufen. Der zahnärztliche Behandlungsvertrag unterliegt immer dem Dienstvertragsrecht. Danach ist der Behandler verpflichtet, seine Leistungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst ('lege artis') zu erbringen; eine Erfolgsgarantie besteht nicht. Im Gegenzug ist der Patien...
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_Hn-Hz.htm
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