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Honorar

Honorar Logo #42000 Das Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen, beispielsweise von Künstlern, Anwälten, Autoren (auch Journalisten), Ärzten, Architekten und Rednern. Auch in Bildungseinrichtungen sind zu einem großen Teil Honorarkräfte im Einsatz. Bei Schauspielern, Musikern und Fotomodellen heißt das Honorar auch Gage und unterliegt manchmal dem...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Honorar

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Honorar Logo #42072Vergütung für freiberufliche Tätigkeiten. Das Wort entstammt dem lateinischen Wort 'honorarium', was soviel wie 'Ehrengeschenk' bedeutet. Zu den freien Berufen gehören die Berufe, die aufgrund besonderer Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, ...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Honorar Logo #42127Das Wort Honorar entstammt ursprünglich dem Lateinischen und meint übersetzt in etwa †Š¾Verdienst'. Im alten Rom wurden hiermit die Mitglieder des Senats bedacht. Ursprünglich meinte ein Honorar jedoch keine finanzielle, sondern immaterielle Zuwendung. Unter einem Honorar versteht man ein nicht rege...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42127

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Honorar Logo #42134Honorar das, Vergütung für Leistungen in freien Berufen, z. B. für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Künstler, Schriftsteller. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus Gebührenordnungen oder wird frei vereinbart; im Zweifel gelten Angemessenheit und ûblichkeit (§ 612 BGB, § 22 Verlagsges...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Honorar Logo #42047Im Gegensatz zu Angestellten, die für ihre Arbeitsleistungen ein Gehalt bzw. Arbeiter, die Lohn erhalten, nennt man die ' Vergütung von freiberuflichen, ' selbstständigen Arbeiten Honorar. Freiberufler und Selbstständige wie z. B. Anwälte, Ärzte, Steuerberater, freischaffende Künstler, Journalisten oder Architekten rechnen Ihre erbrachten ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Honorar Logo #42811Im Gegensatz zu Angestellten, die für ihre Arbeitsleistungen ein Gehalt bzw. Arbeiter, die Lohn erhalten, nennt man die ' Vergütung von freiberuflichen, ' selbstständigen Arbeiten Honorar. Freiberufler und Selbstständige wie z. B. Anwälte, Ärzte, Steuerberater, freischaffende Künstler, Journalisten oder Architekten rechnen Ihre erbrachten ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

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Honorar Logo #40167Die vom Arzt in Rechnung gestellte finanzielle Gegenleistung für die ärztliche Behandlung. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Privat- und Kassenpatienten. Bei Privatpatienten berechnet sich das Honorar nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) oder entsprechend privater Honorarvereinbarung. Bei ...
Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

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Honorar Logo #42173Honorar (lat. honorarium = Ehrensold). Die Leistungen von Ärzten oder Juristen wurden durch Geldzahlung, das Honorar, abgegolten. Universitätsprofessoren lebten, soweit sie nicht durch Leistungen der Kirche versorgt waren (Pfründe, Benefizien), entweder von Honoraren (collectae) der Studenten oder (...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/

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Honorar Logo #42128Das Wort Honorar entstammt ursprünglich dem Lateinischen und meint übersetzt in etwa ‘ Verdienst ’. Im alten Rom wurden hiermit die Mitglieder des Senats bedacht. Ursprünglich meinte ein Honorar jedoch keine finanzielle, sondern immaterielle Zuwendung. Unter einem Honorar versteht man ein nicht regelmäßiges Einkommen , das von einer Pe...
Gefunden auf https://www.nettolohn.de//lexikon/honorar.html

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Honorar Logo #40086Das Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen, beispielsweise von Künstlern, Anwälten, Ärzten und Architekten. Das Wort kommt ursprünglich aus dem Lateinischen von `honorarium` (Ehrengeschenk) und dies leitet sich von `honor` (Ehre) ab. Da Freiberufler keinen Lohn erhalten, sie sind schließlich frei, aber auch nicht von der Luft al...
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

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Honorar Logo #42295Honorar (lat. Honorarium, "Ehrensold"). Zur Zeit der römischen Republik waren die Staatsbeamten unbesoldet; das Amt derselben war lediglich ein Ehrenamt, und ebendarum bezeichneten die Römer Ehre und Staatsdienst mit einem und demselben Wort: "honor" (daher der Ausdruck Jus honorarium, s. d.). Etwanige Gaben, namentlich Natura...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Honorar Logo #42871Vergütung für Leistungen der Angehörigen freier Berufe.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/honorar

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Honorar Logo #40111engl.: fee; Bezeichnung für die Vergütung der Leistungen in Freien Berufen. Der zahnärztliche Behandlungsvertrag unterliegt immer dem Dienstvertragsrecht. Danach ist der Behandler verpflichtet, seine Leistungen nach den Regeln der ärztlichen Kunst ('lege artis') zu erbringen; eine Erfolgsgarantie besteht nicht. Im Gegenzug ist der Patien...
Gefunden auf https://www.zahnwissen.de/lexikon_Hn-Hz.htm
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