
Festlegung des ärztlichen Honorars vor der Erbringung einer Privatleistung mit Festlegung der individuellen Steigerungssätze.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42771

Zum Begriff Honorarvereinbarung siehe Abweichende Vereinbarung
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Normalerweise berechnen Ärzte und Zahnärzte ihr Honorar im Rahmen der Gebührenordnung (vgl. Gebührenordnung). In einigen Fällen, wenn es sich z.B. um besondere Operationen handelt, können Ärzte ein über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehendes Honora...
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https://www.financescout24.de/wissen

freie Honorarvereinbarung, 'Freie Vereinbarung', engl.: (free) fee agreement; nach den allgemeinen Grundsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ, §2, Allgemeiner Teil) mögliche Vereinbarung über die Höhe des Honorars nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unter Berücksichtigung folgender Kriterien: schriftlich vor.....
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_Hn-Hz.htm
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