[Adelsprädikat] - Hoheit ist ein Adelsprädikat, das insbesondere (männlichen und weiblichen) Herzogen zustand. Im deutschsprachigen Raum sind folgende Abstufungen zu unterscheiden: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hoheit_(Adelsprädikat)
[Staatsrecht] - Hoheit als staatsrechtlicher bzw. politikwissenschaftlicher Begriff ist Ausfluss der Staatsgewalt. Die aus der Hoheit folgenden Einzelbefugnisse werden als Hoheitsrechte bezeichnet (z. B. die Münzhoheit). == Innenpolitische Dimension == In der Innenpolitik beschreibt der Begriff der Hoheit die Befugnisse ei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hoheit_(Staatsrecht)
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Hoheit, plur. die -en, ein vermittelst der Ableitungssylbe heit von dem Beyworte hoch gebildetes Hauptwort, welches aber nur noch in einigen figürlichen Bedeutungen als ein Abstractum, und am häufigsten ohne Plural gebraucht wird. 1) Überhaupt, derjenige Zustand eines Dinges und besond...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2971

Hoheit, Titel fürstlicher Personen; Königliche Hoheit für Prinzen eines Königshauses und Großherzöge, Kaiserliche Hoheit für den deutschen Kronprinzen und die österreichischen Erzherzöge.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Hoheit , im allgemeinen s. v. w. hohe Würde, hoher Rang, dann die oberste Gewalt im Staate; daher Hoheitszeichen, bildliche oder schriftliche Darstellungen, durch welche die Ausdehnung und Handhabung der Staatsgewalt und ihrer Organe äußerlich erkennbar gemacht, z. B. um eine Grenze oder ein Amtslokal zu bezeichnen, und deren böswillige Verletz...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1910) Höhe
1). Hoheit
2). Höhe bezeichnet das Hervorragen über die niedrigen Gegenstände,
Hoheit hingegen das Vollkommene, Ehrfurchtgebietende.
Hoheit wird nur im uneigentlichen Sinne gebraucht, während
Höhe sowohl in eigentlicher, wie in übertragene...
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https://www.textlog.de/38094.html
(Recht) der Inbegriff der staatlichen Herrschaftsrechte (u. a. Justiz-, Wehr- und Finanzhoheit).
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https://www.wissen.de//lexikon/hoheit-recht
(Titel) mit Kaiserliche Hoheit wurden in Deutschland bis 1919 der Kronprinz und die Kronprinzessin sowie die Großherzöge angeredet, mit Königliche Hoheit die von den deutschen Königen abstammenden Prinzen.
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https://www.wissen.de//lexikon/hoheit-titel
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