
ist die Befugnis des Staates, einseitig rechtlich verbindliche Anordnungen zu erlassen. Sie entsteht aus früher vereinzelten Hoheitsrechten des Landesherrn mit der seit dem Spätmittelalter einsetzenden Verdichtung. Seit dem 18. Jh. spricht man von Landeshoheit. Sie wird als ursprünglich und damit nicht vom Reich abgeleitet angesehen.Köbler, DRG...
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