[Achtung: Schreibweise von 1811] Hinrichten, verb. reg. act. 1) An einen von der redenden Person entfernten Ort richten, d. i. in Ordnung stellen; doch nur im gemeinen Leben einiger Gegenden, und im Gegensatze des herrichten. 2) Gerichtlich zuerkennen, durch einen Rechtsspruch zuerkennen; eine veraltete Bedeutung, welche noc...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2436

(Text von 1910) Entleiben
1). Ermorden
2). Erschlagen
3). Umbringen
4). Töten
5). Hinrichten
6). Töten ist der allgemeinste Ausdruck und heißt überhaupt, irgend ein Wesen des Lebens berauben; es kann daher von Göttern und höhern seligen Geistern, wie von Menschen und Ti...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/38760.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.