Hinreichender Tatverdacht Bedeutung

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hinreichender Tatverdacht

hinreichender Tatverdacht Logo #42834Von hinreichendem Tatverdacht spricht man, wenn mit Wahr­scheinlichkeit zu erwarten ist, dass der Beschuldigte verurteilt wird (BGH StV 1, 579). Hinreichender Tatverdacht ist eine Voraussetzung für die Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft.
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