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Kauf

Kauf Logo #42000 Kauf stammt von lat. caupo, -ōnis „Schenkwirt, Kleinhändler” ab und steht für: Kauf ist der Familienname folgender Personen: Kauf ist der Name folgender Orte: Siehe auch: ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kauf

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Kauf Logo #42015ist ein gegenseitiger, grundsätzlich formloser Vertrag, durch den der eine Teil (Verkäufer) sich zur endgültigen Übertragung eines Gegenstandes und der andere Teil (Käufer) sich zur Zahlung eines Kaufpreises verpflichtet. Der K. ist dem römischen Recht als (lat.) emptio (F.) venditio vertraut. Zu den Germanen kommt er über den namengebenden ...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Kauf Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Kauf, des -es, plur. die Käufe, von dem Zeitworte kaufen, doch nur in dessen engsten Bedeutung, die Erwerbung des Eigenthumes einer Sache von einem andern gegen ein von demselben bewilligtes Geld; zum Unterschiede so wohl von dem Verkaufe, als auch von dem Tausche, und andern Arten der E...
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_6_0_562

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Kauf Logo #42090Der K. ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den eine Verpflichtung zum Austausch einer Sache oder eines sonstigen Gegenstandes, insbes. eines Rechts (Rechtskauf) oder einer Sachgesamtheit, gegen Geld (sonst Tausch) begründet wird (§§ 433ff. BGB). Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer verpflichtet...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/K/Kauf.htm

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Kauf Logo #42065ist ein gegenseitiger Vertrag. Dadurch wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den Gegenstand (z.B. bewegliche Sache, Grundstück) mängelfrei und rechtzeitig zu übergeben bzw. ihm das Eigentum zu verschaffen und den Kaufpreis anzunehmen. Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Kauf Logo #42134Kauf, Kauff, Familiennamenforschung: Berufsübername zu mittelhochdeutsch kouf »Geschäft, Handel, Tausch; Erwerb, Gewinn; Kaufpreis« für einen Kaufmann, Händler.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Kauf Logo #40050Der K. ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den eine Verpflichtung zum Austausch einer Sache oder eines sonstigen Gegenstandes, insbes. eines Rechts (Rechtskauf) oder einer Sachgesamtheit, gegen Geld (sonst Tausch) begründet wird (§§ 433ff. BGB). Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben (s. aber...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/K/Kauf.html

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Kauf Logo #42834Mit Kaufvertrag wird der im BGB normierte typische Vertrag bezeichnet, bei dem die Hauptpflicht des Verkäufers darin besteht dem Käufer Besitz und Eigentum an der sachmangelfreien Kaufsache zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 BGB) und die Hauptpflicht des Käufer darin den Kaufpreis zu zahlen (§ 433 Abs. 2 BGB). Gewährleistungsrechte Liegt bei einem ...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/kaufvertrag.php

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Kauf Logo #42295Kauf (lat. Emtio venditio, franz. Vente), der Vertrag, nach welchem der eine, der Verkäufer (venditor), eine Sache, die Ware (merx), dem andern, dem Käufer (emtor) überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium), erhalten soll. Waren können nicht allein körperliche Sachen sein, sondern jedes andre Vermögensstück, wie F...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Kauf Logo #42880ist ein gegenseitiger Vertrag . Dadurch wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den Gegenstand (z.B. bewegliche Sache, Grundstück) mängelfrei und rechtzeitig zu übergeben bzw. ihm das Eigentum zu verschaffen und den Kaufpreis anzunehmen. Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen und den Gegenstand abzunehmen (§....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/kauf/kauf.htm

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Kauf Logo #42871nach den Vorschriften des BGB ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen oder ihm ein Recht zu verschaffen und, wenn das Recht zum Besitz einer Sache berechtigt, diese Sache zu übergeben; der Käufer verpflichtet sich, den verei...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/kauf
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