[Achtung: Schreibweise von 1811] Herrschen, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, seine Herrschaft, d. i. oberste oder doch überlegene Gewalt ununterbrochen ausüben und thätig erweisen. Herrschen beziehet sich bloß auf die Ausübung dieser überlegenen Gewalt; regieren aber auf die Anordnung aller Dinge zu einem g...
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(Text von 1910) Herrschen
1). Regieren
2). Herrschen (ahd.
hêrisôn, mhd.
hêrsen, d. i. hehr, hoch sein, neben ahd.
hêrresôn, mhd.
hërrsen, d. i. Herr sein) heißt, seinem Willen maßgebende Gewalt verschaffen, so daß sich andere nach demselben richte...
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