[Achtung: Schreibweise von 1811] 2. Helmen, verb. reg. act. mit einem Helme, d. i. einer Kopfrüstung bekleiden. Gehelmte Soldaten Sie sind gehelmte Hafen, Und kommen, Fersengeld zu geben, in den Krieg, Opitz. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1803