[Achtung: Schreibweise von 1811] Heimsuchen, verb. reg. act. welches die vierte Endung der Person erfordert. Es bedeutet, 1. Eines Haus gewaltthätiger Weise erbrechen, in welcher Bedeutung auch die Heimsuche und... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1682