
Abk. für herrschende Meinung. Damit wird in juristischen Diskussionen die Meinung gekennzeichnet die nach Ansicht des Autors von der Mehrheit der Juristen vertreten wird. Dieser Verweis ersetzt allerdings, wo nötig, nicht die ordentliche Begründung warum der Weg der h.M. der überzeugendere ist. Siehe auch a.A.
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