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Großkredit Logo #42000 Unter einem Großkredit versteht man im Bankwesen einen Kredit, der eine bestimmte absolute oder relative Höhe überschreitet und damit für ein einzelnes Kreditinstitut ein besonderes Risiko darstellen kann. == Deutschland == Ein Großkredit ist nach deutschem Recht ({§|13|KWG|dejure} KWG) bei Nichthandelsbuchinstituten ein Kredit, der 10 % des...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Großkredit

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Großkredit Logo #42065Kreditwesengesetz (KWG)
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

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Großkredit Logo #42121In Deutschland bezeichnet man als Großkredit einen Kredit, der einen bestimmten Prozentsatz des Eigenkapitals des Kreditgebers übersteigt (zurzeit 10%). Dabei werden eventuell vorhandene Einzekredite für die Berechnung zusammengefasst. Ein Großkredit muss der Evidenzzentrale der ...
Gefunden auf https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/g/grosskredit/

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Großkredit Logo #40010Vergibt eine Bank einen Kredit an einen einzelnen Kreditnehmer, den man im Verhältnis zur Größe der Bank als besonders groß bezeichnet, so spricht man von einem Großkredit. Die Bank gerät mit der Größe dieses Kredits allerdings in Gefahr, dass bei wirtschaftlichen Problemen des Unternehmens (Kreditnehmer)...
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/g/grosskredit.php

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Großkredit Logo #42880Kreditwesengesetz (KWG) Ein Großkredit (nach deutschem Recht §13 KWG) ist ein Kredit , der 10 % des haftenden Eigenkapital s des gewährenden Kreditinstitut s übersteigt. Ebenso wie ein Millionenkredit ist er der Bundesbank anzuzeigen. Ein einzelner Großkredit darf nicht mehr als 25% des haftenden Eigenkapital s des Kreditinstitute s betrage......
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/grosskredit/grosskredit.htm
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