[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. ich unterzeichne, unterzeichnet, zu unterzeichnen, ein Zeichen unter etwas setzen, doch nur in engerer Bedeutung, anstatt seines völligen Nahmens ein Zeichen, z B. den Nahmenszug, die Anfangsbuchstaben seines Nahmens, oder, wie ehedem üblich war, ein Kreuz, unter eine Schrif...
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(Text von 1910) Unterschreiben
1). Unterzeichnen
2). Beide Wörter drücken aus. daß man seinen Namen unter ein Schriftstück setzt, um seine Übereinstimmung mit dem Inhalt des Geschriebenen zu bekennen.
Unterschreiben drückt dies allgemein aus,
unterzeichnen gilt als der vornehmere und gewähltere Ausdruck. ...
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