
Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Ha...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

ist die erlaubte, auf Dauer und Gewinnerzielung (str.) gerichtete selbständige Tätigkeit. In Rom finden sich neben der Plantagenwirtschaft von Großgrundherren auch mit Hilfe von Sklaven betriebene Manufakturen für Textilien, Metallwaren und Keramik, welche noch keinen Maschineneinsatz kennen. In den Wirren des 3. Jh.s n. Chr. verfällt die gewe...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Gewerbe, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Von werden, drehen, ein an einem größern Körper befindlicher kleinerer, welcher sich umdrehen lässet. So wird die Handhaben versehene Schraubenmutter, womit man e...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1934

ist jede erlaubte, auf Gewinn gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte, selbständige Tätigkeit, ausgenommen die Urproduktion und die freien Berufe. G.betriebe sind alle Unternehmen des Handels (Handelsgewerbe), des Handwerks, der Industrie und des Verkehrs. Der Begriff des G.(betriebs) ist Anknüpf...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Gewerbe.htm

Ein Gewerbe betreibt, wer: eine auf gewisse Dauerhaftigkeit angelegte, erlaubte, selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Bestimmte Gewerbetreibende bedürfen jedoch einer besonderen Genehmigung. Der Gewerbetreibende ist nach dem GewStG steuerpflichtig. sie...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

ist jede erlaubte, auf Gewinn gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte, selbständige Tätigkeit. Ausgenommen hiervon sind die Urproduktion (primärer Sektor) und die freien Berufe. Gewerbebetriebe sind somit alle Unternehmen des Handels, der Industrie und des Verkehrs. Gesetzliche Regelung ist die G...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Gewerbe: Voraussetzungen der Gewerbeausübung Jede selbstständige Tätigkeit, die auf Dauer ausgeübt wird in der Absicht, Gewinn zu erzielen, gilt allgemein als Gewerbe. Demnach kann jeder einzelne im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Gewerbe betreiben. Diese für jeden gegebene Möglichkeit...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Jede auf Dauer angelegte und erlaubte Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung gerichtet ist, selbstständig ausgeübt wird und nicht Urproduktion, freier Beruf oder Verwaltung eigenen Vermögens ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Als Gewerbe werden fast alle selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeiten bezeichnet, die weder freiberuflich noch land- oder forstwirtschaftlich und mit Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt werden. Die juristischen Normen, welche die Ausübung von Gewerben regeln, sind in der Gewerbeordnung festgelegt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Als Gewerbe werden fast alle selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeiten bezeichnet, die weder freiberuflich noch land- oder forstwirtschaftlich und mit Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt werden. Die juristischen Normen, welche die Ausübung von Gewerben regeln, sind in der Gewerbeordnung festgelegt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Ein Gewerbe ist jede selbständige Tätigkeit, mit der man Geld verdient und Gewinne erzielen will (Ausnahme: Freie Berufe, Land- und Forstwirtschaft). Daher gehören die meisten Gründerinnen und Gründer zu den Gewerbetreibenden. Ein Gewerbe bzw. Unternehmen muss beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet we...
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https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Gruender-und-Unternehmensl

ist jede erlaubte, auf Gewinn gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte, selbständige Tätigkeit, ausgenommen die Urproduktion und die freien Berufe. G.betriebe sind alle Unternehmen des Handels (Handelsgewerbe), des Handwerks, der Industrie und des Verkehrs. Der Begriff des G.(betriebs) ist Anknüpfungspunkt für zahlreiche Vorschriften des Priv...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Gewerbe.html

'Dem Gewerbe nachgehen', 'das Gewerbe ausüben' sind im erotischen Zusammenhang andere Bezeichnungen für 'sich prostituieren', also den Beruf einer Hure ausüben.
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https://www.lechzen.de/Lexikon/Gewerbe

Was mit Gewerbe/Gewerbebetrieb oder gewerblich bezeichnet wird, variiert je nach Gesetzeszweck: 1. GewO Die GewO enthält keine Legaldefinition des Gewerbebegriffs. Die Rechtsprechung hat aber folgende Merkmale entwickelt: Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktio...
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https://www.lexexakt.de/glossar/gewerbe.php

Zunächst kann man von der Gewerbedefinition ausgehen: erlaubt, selbständig, auf Gewinnerzielung gerichtet und dauerhaft. Am Merkmal Gewinnerzielungsabsicht lassen sich grundsätzlich alle privaten Websites ausschließen, die keine kostenpflichtigen Angebote auf ihren Seiten enthalten. Fraglich ist, inwiefern die Vermietung von Platz für Werbe-Ba...
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https://www.lexexakt.de/glossar/websitegewerbe.php

Gewerbe (das mhd. gewerbe stand außer für den heute geläufigen Wortsinn 'berufsmäßige Erwerbstätigkeit' noch für Wirbel, Gelenk, Geschäft, Tätigkeit, Anwerbung, Truppenwerbung). Den gewerblichen Tätigkeiten werden alle nichtlandwirtschaftlichen Wirtschaftszweige, also handwerkliche Produktion und Di...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Als Gewerbe ist jede selbständige (d.h. auf eigene Rechnung und Gefahr), regelmäßige und auf wirtschaftlichen Vorteil gerichtete Tätigkeit zu verstehen. Nicht unter Gewerbe fallen grundsätzlich: unselbständige Tätigkeiten, Land- und Forstwirte samt ihrer Nebengewerbe, land- und forstwirtschaftliche Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, B...
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Gewerbe . Das Wort G. hat verschiedene Bedeutungen. Nach dem in der politischen Ökonomie üblichsten Sprachgebrauch bezeichnet es einerseits diejenige berufsmäßige Erwerbsthätigkeit; deren Gegenstand die Bearbeitung von Rohstoffen ist, um aus ihnen Güter von höherm Wert herzustellen, anderseits den diese Thätigkeit umfassenden Produktionszwe...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1910) Handel
1). Gewerbe
2). Verkehr
3). Gewerbe bedeutet überhaupt jeden Nahrungszweig, bei dem man sich mittels Umtausches seinen Unterhalt erwirbt. So lange eine ganze Nation noch aus lauter Grundeigentümern besteht, gibt es kein
Gewerbe in derselben; denn ein jeder erzeugt sich das, wa...
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https://www.textlog.de/synonyme-handel-gewerbe-verkehr.html

ist jede erlaubte, auf Gewinn gerichtete und auf gewisse Dauer angelegte, selbständige Tätigkeit. Ausgenommen hiervon sind die Urproduktion (primärer Sektor) und die freien Berufe. Gewerbebetrieb e sind somit alle Unternehmen des Handels, der Industrie und des Verkehrs. Gesetzliche Regelung ist die GewO, daneben gibt es noch Gesetze mit Sonde......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gewerbe/gewerbe.htm

im weiteren Sinne jede auf Gewinn abzielende dauernde und selbständige Tätigkeit, mit Ausnahme der Landwirtschaft und der freien Berufe; im engeren Sinne die berufsmäßige Tätigkeit der Rohstoffverarbeitung oder -bearbeitung (Stoffveredlung); danach umfasst das Gewerbe die Industrie und das Handwerk.
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https://www.wissen.de//lexikon/gewerbe
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