
Eigentum ist das an mindestens zwei in unterschiedlicher Stärke berechtigte Personen aufgeteilte „Eigentum“ (z. B. Obereigentum, Untereigentum). Es wurde vor allem von Thibaut (1801) abgelehnt und vom deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (1900) ausgeschlossen. Es lebt in veränderter Form im Vorbehaltseigentum, im Sicherungseigentum oder in der ...
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