[Achtung: Schreibweise von 1811] Genügsam, -er, -ste, adj. et adv geneigt, sich genügen zu lassen, d. i. aus erkannter Hinlänglichkeit einer Sache zu unserer Wohlfahrt, mit derselben zufrieden zu seyn. Ein genügsames Herz haben. Genügsam seyn...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1342
Keine exakte Übereinkunft gefunden.