Gemeindliches Einvernehmen, Baurecht Bedeutung

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gemeindliches Einvernehmen, Baurecht

gemeindliches Einvernehmen, Baurecht Logo #42834Gemäß § 36 BauGB muss die Gemeinde einer Baugenehmigung zustimmen, wenn sie nach §§ 31 (Ausnahmen vom Bebeauungsplan), 33 (Vorhaben während der Planaufstellung), 34 (unbeplanter Innenbereich) oder 35 (Außenbereich) BauGB erteilt wurde. D.h. ein Einvernehmen entfällt, wenn die Baubehörde gemäß § 30 BauGB ein Vorhaben im Geltungsbereich e...
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