
Gefürstet , zur Zeit der frühern deutschen Reichsverfassung Prädikat derjenigen Grafen und Prälaten, welche von fürstlichem Rang waren; daher gefürsteter Abt, gefürsteter Graf, Fürstbischof etc. Auch auf die Territorien solcher Herren wurde diese Bezeichnung übertragen, z. B. die gefürstete Grafschaft Henneberg, welche bis 1583 bestand; w...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

bis 1806 im Deutschen Reich ein Prädikat der Grafen und Prälaten im Fürstenrang; wurde auch auf die Territorien übertragen.
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