
Freigang, Familiennamenforschung: ûbername zu mittelhochdeutsch vrÄ« »frei«, auch »unbekümmert, sorglos« und mittelhochdeutsch ganc »Gang, Gangart« nach der charakteristischen Gangart des ersten Namensträgers.
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Freigang, gelockerte Form des Strafvollzugs, bei der Strafgefangene regelmäßig ohne Aufsicht außerhalb der Haftanstalt einer Beschäftigung nachgehen können.
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in §   11 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) geregelte Lockerung des Vollzuges; danach kann mit Zustimmung des Gefangenen angeordnet werden, dass der Betroffene außerhalb der Anstalt regelmäßig einer Beschäftigung ohne Aufsicht eines Vollzugsbediensteten nachgehen darf, wenn nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene sich dem Vollzug de......
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