
Seit 1975 bestehender Ersatzdienst anstelle des Wehrdienstes ( Bundesheer ) für Wehrpflichtige, die Waffengewalt gegen andere Menschen ablehnen, seit 1992 ohne Überprüfung der Gewissensgründe durch die Zivildienstkommission. Der Zivildienst besteht in Dienstleistungen für die Allgemeinheit (Krankenanstalten, Rettungswesen, Sozialhilfe und ande...
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Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes bzw. der Wehrdienstverweigerung. Der Zivildienstleistende (ZDL, im österreichischen Sprachgebrauch Zivildiener, umgangssprachlich im gesamten deutschen Sprachraum auch Zivi) lehnt aus Gewissensgründen den Wehrdienst mit der Waffe ab und leistet stattdessen den Zivildienst. Als Wehrer...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zivildienst

Unter Zivildienst versteht man den im Falle der Anerkennung als Wehrdienstverweigerer geleisteten Ersatzdienst. Das Grundgesetz garantiert das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (Art. 4 Abs. 3) aus Gewissensgründen ( Glaubensfreiheit). Der Zivildienst muss in einer der öffentlichen Wohlfahrt di...
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https://relilex.de/

Im Falle der Anerkennung als Wehrdienstverweigerer geleisteter Ersatzdienst. Das GG garantiert das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (Art. 4 Abs. 3). Der Z. muss in einer der öffentlichen Wohlfahrt dienlichen Institution (z.B. im Heil- und Pflegebereich) abgeleistet werden. Zuständig für das Anerkennungsverfahren ist das Bundesamt für den...
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

die soziale Arbeit, die ein junger Mann statt des → Wehrdienstes leisten kann
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https://www.dw-world.de/dw/0,,9151,00.html

Die Idee eines gemeinnützigen Arbeitsdienstes anstelle von Militärdienst wurde nach dem Ersten Weltkrieg vom Schweizer Pierre Cérésole propagiert und in freiwilligen Arbeitseinsätzen in verschiedenen Ländern erprobt. Die internationale Zivildienstbewegung (heute: Service civil international) engagierte sich dabei a...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40031

Geld und Sachbezüge, die Zivildienstleistende aufgrund des § 35 des Zivildienstgesetzes erhalten, sind steuerfrei.
siehe hierzu auch: Lexikon: Wehrdienst Norm: § 3 EStG
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

12.08.2008 Der Zivildienst ist eng mit dem Wehrdienst verknüpft. Er wurde 1961 für Wehrpflichtige eingeführt, die aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern. Mit ihm entstanden wichtige Sozialdienste. Anfangs dauerte er 15 Monate, Ende der 80er Jahre sogar 20 Monate. In den 80ern legte das Zivildienstgesetz fest, dass er ein Drittel ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42292

der Dienst, der von Kriegsdienstverweigerern statt des Wehrdiensts ( Wehrpflicht ) in Krankenhäusern, Pflegeheimen u. a. Sozialeinrichtungen geleistet wird ( zur Zeit 6 Monate), ab 1. 7. 2011 mit Aussetzen der Wehrpflicht als Bundesfreiwilligendienst (BFD).
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