Forum delicti commissi Bedeutung

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forum delicti commissi Logo #40204(lat.) 'Stand des begangenen Delikts'. Bei Schadensersatzansprüchen wegen deliktischer Handlungen (z.B. Verletzung des Eigentums) ist jenes Gericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Handlung stattfand.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204
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