
Finanzhoheit ist ein Begriff aus der deutschen Finanzverfassung und in {Art.|104a|gg|juris} ff. Grundgesetz (GG) geregelt. Entsprechend dem föderativen Aufbau des Staates ist die Finanzhoheit zwischen Bund und Ländern geteilt. {Art.|104a|gg|juris} GG bestimmt, dass der Bund oder die jeweiligen Länder grundsätzlich gesondert die Ausgaben für d...
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Finạnzhoheit, Teil der Staatshoheit, der die Befugnis des Staates zu autonomer Regelung des öffentlichen Finanzwesens betrifft. Die Finanzhoheit umfasst die gesetzgebende, die vollziehende (Finanzverwaltung) und die Recht sprechende Gewalt (Finanzgerichtsbarkeit). Sie stellt sich zum einen a...
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Finanzhoheit: Steuerhoheit in Deutschland SteuerartGesetzgebungskompetenzErtragskompetenzVerwaltungskompetenz AgrarabschöpfungenBund/EGEGBund (Zoll) AusfuhrabgabenBund/EGEGBund (Zoll) BiersteuerBundLänderBund (Zoll) BranntweinsteuerBundBundBund (Zoll) EinfuhrumsatzsteuerBundBund/LänderBund (Zoll) Ei...
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Mit Finanzhoheit bezeichnet man das Recht Steuern zu erheben.
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https://www.lexexakt.de/glossar/finanzhoheit.php

Finanzhoheit , s. Finanzwesen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Teil der allgemeinen Staatshoheit; das Recht des Staates, sein Finanzwesen (einschließlich der Besteuerung) selbständig und unabhängig von anderen öffentlichen Gewalten zu ordnen. Der Staat zwingt die Staatsbürger aufgrund seiner Finanzhoheit zur Leistung von Zwangsabgaben (Steuern, Beiträge).
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https://www.wissen.de//lexikon/finanzhoheit
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