
Farḍ ({arS|فرض |d=farḍ} "Pflicht") auch {arS|فريضة |d=farīḍa} bedeutet „religiöse Pflicht“, „(göttliche) Verordnung“, „Verordnung“. Farḍ ist die Summe derjenigen religiösen Verpflichtungen, die Muslime im Ritualleben bedingungslos zu erfüllen haben. Das Verb dazu ist faraḍa bzw. iftaraḍa und kommt entsprechen.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Farḍ
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