[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Fallgut, des -es, plur. die -güter, ein Gut, welches bey jedem Todesfalle dem Herren wieder anheim fällt; Falllehen, Schupflehen, bona caduca, dergleichen Güter in Schwaben sehr häufig sind.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_0_194

Fallgut (Falllehen, Schupflehen), Gut, welches bei jedem Todesfall des Besitzers dem Gutsherrn wieder anheimfällt, wenn er nicht die Erben aufs neue damit belehnt. Vgl. Bauerngut.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(historisch) Siehe → Falllehen.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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