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Ex tunc

Ex tunc Logo #42000 Ex tunc („von Anfang an, von damals an, rückwirkend“) ist die lateinische Bezeichnung für eine Wirkung von einem früheren Zeitpunkt an. Eine Wirkung ex tunc entfaltet z. B. eine Anfechtung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts nach {§|142|bgb|juris} Abs. 1 BGB, mit der Folge, dass das Rechtsgeschäft als von Anfang an nichtig anzusehen ist. ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Ex_tunc

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ex tunc Logo #40204(lat.) 'von damals an'. Beispielsweise gilt eine Willenserklärung schon ab einem im Vorfeld liegenden Zeitpunkt an.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

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ex tunc Logo #42134ex tụnc , Recht: ex nunc.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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