
Assessor und Assessorin (von lat. assessor bzw. adsessor „Beisitzer, Gehilfe (im Amt)“; Abkürzungen: Ass., Assess.) ist in Deutschland Die Bezeichnung darf von Akademikern geführt werden, die nach einem Hochschulstudium und erster Staatsprüfung (Staatsexamen) sowie dem Absolvieren des staatlichen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) die zw...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Assessor
[Produktpolitik] - == Siehe auch == == Literatur == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Assessor_(Produktpolitik)

ist seit dem 15. Jh. (?) der rechtsgelehrte Beisitzer eines Gerichts, seit der zweiten Hälfte des 19. Jh.s der Anwärter auf eine feste Anstellung im höheren Staatsdienst.. Lit.: Kroeschell, DRG 2; Köbler, DRG 153
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Assessor, des -s, plur. die Assessores oder Assessoren, ein Lateinisches Wort, den Beysitzer eines Collegii, besonders eines Gerichts-Collegii zu bezeichnen, welches gute Deutsche Wort eben dasselbe sagt. Dessen Gattinn die Assessorinn. In dem alten Deutsche Rechte waren dafür die AusdrÃ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_3_3168

Fachbezeichnung für eine Person, die eine theoretische und eine praktische juristische Ausbildung absolviert und beide juristische Staatsexamen bestanden hat. Ein Assessor besitzt die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz (DRiG). Um Assessor zu werden, sind folgende v...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Assẹssor , früher Dienstbezeichnung für auf Probe eingestellte Richter und Beamte des höheren Dienstes, z. B. Gerichtsassessor, Studienassessor. Heute wird die Bezeichnung des Eingangsamtes mit dem Zusatz »z. A.« (zur Anstellung, z. B. Regierungsrat z. A.) geführt. Die Bezeichnun...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- [lateinisch, `Beisitzer`] (Assessorin) Amtsbezeichnung für Beamtenanwärter des höheren Dienstes nach Ablegen der 2. Staatsprüfung: Gerichtsassessor, Regierungsassessor, Studienassessor u. a.
- As¦ses¦sor [m. 13 ; Abk.: Ass.] Anwärter auf die höhere Beamtenlaufbahn [lat., `Beisitzer, Amtsgehilfe`, zu assidere `beistehen`, eigtl. `be...
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Assessor (lat. Beisitzer) ist der Titel, den man nach Bestehen des zweiten Staatsexamens führen darf. Je nach Fachrichtung lautet die vollständige Bezeichnung Rechtsassessor oder Schulassessor (ungebräuchlich).
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Unter Assessor versteht man ein Modell, das während der Neuproduktplanung zum Einsatz kommt. Es ist ein entscheidungsunterstützendes Modell und gibt Auskunft über verschiedene Produktalternativen.
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Anwärter, Aspirant, Kandidat
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Assessor , Beisitzer einer Behörde, besonders eines Gerichts- oder Verwaltungskollegiums. Man unterscheidet nach der Verschiedenheit der Behörden, bei welchen Assessoren angestellt zu werden pflegen, Regierungs-, Amts-, Kreis-, Gerichts-, Bergamts-, Medizinalassessoren etc. Nach dem preußischen Gesetz vom 6. Mai 1869 wird der Referendar, welcher...
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