
Erwerbstätige, Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch Soldaten), selbstständig ein Gewerbe betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Nach der Stellung im Beruf ergibt sich die Unterscheidung der Erwerbstätigen in Selbstständige, mithelfende Familienangehörige und abhängig Beschäftigt...
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Erwerbstätige sind alle Personen, die einer oder mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob bzw. inwieweit aus der jeweiligen Erwerbstätigkeit der Lebensunterhalt bestritten wird. Erwerbstätige sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Selbstständige, Freiberufler, Mitarbeiter in...
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Alle im Inland selbständig oder unselbständig beschäftigten Personen, einschließlich Soldaten und mithelfenden Familienangehörigen sowie im Inland beschäftigter Ausländer.
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Erwerbstätige: alle Personen, die im Berichtszeitraum als Arbeitnehmer beschäftigt waren oder als Selbständige einem Erwerb nachgingen. Dazu zählen auch jene Arbeitnehmer und Selbständigen, die vorübergehend, beispielsweise wegen Krankheit, Urlaub oder Arbeitskampf, nicht tätig waren.
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allgemein Erwerbspersonen, die eine Tätigkeit zu Erwerbszwecken ausüben (einschließlich Soldaten) und zwar entweder als Selbständige und mithelfende Familienangehörige oder als Abhängige (Angestellte, Arbeiter, Auszubildende und Beamte).
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