
Ermessen ist ein juristischer Fachbegriff. Er räumt einem Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei seiner Entscheidungsfindung ein. Die mit Abstand größte Bedeutung hat das Ermessen im Verwaltungsrecht. Gestaltungen mit Ermessensspielräumen gibt es aber auch in anderen Bereichen des materiellen Rechts und des Erkenntnisverfahrens. == Ermess...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen

ist ein an der Vernünftigkeit des Ergebnisses ausgerichteter Maßstab für ein Verwaltungshandeln. Die dabei bestehende Entscheidungsfreiheit wird im Laufe des (19. und) 20. Jh.s zunehmend verrechtlicht.. Lit.: Deutsche Verwaltungsgeschichte, hg. v. Jeserich, K. u. a., Bd. 1ff. 1983ff.; Stolleis, M., Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschl...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Ermessen ist ein Entscheidungsspielraum, der einer Behörde (oder einem Gericht) gesetzlich gewährt wird. Bei Vorliegen der vom Gesetz geforderten Voraussetzungen kann die vom Gesetz gewählte Rechtsfolge: zwingend zu treffen sein, sie kann innerhalb bestimmter Grenzen im Ermessen de...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Ermessen bedeutet die Möglichkeit zur Auswahl zwischen mehreren gleichwertigen Verhaltensweisen. Der entscheidenden Behörde wird ein Entscheidungsspielraum eingeräumt. Ermessen bedeutet jedoch nicht freies Belieben. Vielmehr sind Ermessensspielräume pflichtgemäß, das heißt unter Berücksichtigung von Verfass...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40031

Gibt das Gesetz nur einen Rahmen vor innerhalb dem Finanzbehörden eine Sache entscheiden können, so liegt für die Behörden ein Ermessenspielraum vor. Ob eine Ermessensnorm vorliegt, ist durch eher vage gesetzliche Formulierungen wie 'kann' oder 'soll' erkennba...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Ermessen Ermessen, öffentliches Recht: die der Verwaltungsbehörde durch Gesetz eingeräumte Entscheidungsfreiheit des Handelns oder Unterlassens und der Art und Weise des Handelns. Das Ermessen ist stets ein pflichtgemäß auszuübendes Ermessen, das heißt ein rechtlich gebundenes Wählen im Hinblick auf...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Ermessen bezeichnet man einen dem Gesetzesanwender (z.B. Behörde, Richter) eingeräumten Entscheidungspielraum, zur Findung einer im Einzelfall gerechten Entscheidung. Eine entsprechende Entscheidung nennt man auch Ermessensentscheidung. Unterläuft der Behörde bei der Ausübung des Ermessens ein Fehler, spricht man von Ermessensfehler. Man u...
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https://www.lexexakt.de/glossar/ermessen.php

im Verwaltungs- und Prozessrecht die rechtsbindungsfreie Wahrnehmung von Verwaltungs- und richterlichen Aufgaben nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, jedoch stets begrenzt durch das Willkürverbot. Das Ermessen ist zu unterscheiden von der Rechtsfindung und Rechtsanwendung durch einen Richter oder Verwaltungsbeamten aufgrund weit gefasster Geset....
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https://www.wissen.de//lexikon/ermessen
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