
Bei der Ausübung von Ermessen durch die staatlichen Organe, kann es zu Fehlern kommen. Man unterscheidet dabei zwischen: • Ermessensausfall, die Behörde erkennt nicht, dass sie ein Ermessen hat, und übt daher kein Ermessen aus. • Ermessensüberschreitung, die Behörde überschreitet bei der Ausübung des Ermessens den gesetzlichen Rah...
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