
ist die Haftung des Erben für Schulden des Erblassers (und der Erbschaft). Wohl schon das römische Zwölftafelgesetz (451/0 v. Chr.) lässt die Haftung für Schulden des Erblassers auf den übergehen, welcher die Rechte des Erblassers erwirbt. Teilbare Schulden zerfallen mit der Erbfolge von selbst nach dem Verhältnis der Erbteile in selbständi...
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Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten. Durch die Erbschaft geht das gesamte Vermögen des Erblassers auf den oder die Erben über. Die Erben erhalten aber nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Erblassers. Der Erbe tritt in die Schuldnerstellung des Erblass...
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Erbenhaftung, Haftung der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten, das heißt die Schulden des Erblassers und die Verbindlichkeiten, die infolge des Erbfalls entstehen (z. B. Vermächtnisse, Kosten der Beerdigung oder der Testamentsvollstreckung, Dreißigster, §§ 1967 folgende BGB). Erben haften für ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Erbenhaftung wird die Haftung des/der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten bezeichnet. Für weiteres, wie die Möglichkeit zur Beschränkung der Haftung, siehe dort.
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https://www.lexexakt.de/glossar/erbenhaftung.php
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