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Einheitsstaat

Einheitsstaat Logo #42000 Als Einheitsstaat wird ein Staat bezeichnet, in dem die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet meist von der Hauptstadt aus zentralistisch ausgeübt wird. Unterschieden wird hiervon der dezentrale Einheitsstaat, der über dezentrale Organe der Selbstverwaltung wie etwa Bezirke oder Departments verfügt, die jedoch zentral beaufsichtigt werden...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Einheitsstaat

Einheitsstaat

Einheitsstaat Logo #400351) E. ist die Bezeichnung für ein politisches System, in dem die Staatsgewalt über das gesamte Staatsgebiet zentral ausgeübt wird (z.B. von der Hauptstadt aus, bis in die entlegensten Orte). Hiervon ist der dezentrale E. zu unterscheiden, der über dezentrale Organe der Selbstverwaltung (z.B. in Bezirken oder Departments) verfügt, die allerding...
Gefunden auf https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Einheitsstaat

Einheitsstaat Logo #42134Einheitsstaat, Zentralstaat, Staat mit einheitlicher Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtspflege, im Unterschied zum Bundesstaat und Staatenbund. Die öffentliche Gewalt ist entweder bei Zentralbehörden zusammengefasst (zentralisierter Einheitsstaat, Zentralismus) oder zum Teil Selbstverwaltungskörpers...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Einheitsstaat

Einheitsstaat Logo #42834Staat der nicht in einzelne Länder mit selbständiger staatlicher Gewalt, wie z.B. Deutschland aufgeteilt ist, sondern nur eine staatliche Gewalt und von ihr abhängige Behörden kennt, z.B. Frankreich. Zur Abgrenzung von anderen Formen siehe unter Bundesstaatsprinzip.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/einheitsstaat.php

Einheitsstaat

Einheitsstaat Logo #42295Einheitsstaat , im Gegensatz zu einem zusammengesetzten Staatswesen der für sich bestehende, völlig souveräne Staat (s. d.) mit einem einheitlichen Staatsgebiet, welches einer und derselben Staatsregierung unterstellt ist, die es in einheitlicher Weise verwaltet.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Einheitsstaat

Einheitsstaat Logo #42871Staatsform, in der der Staat nur durch Einteilung in Verwaltungsbezirke, ggf. auch in eigenständige Selbstverwaltungskörperschaften, nicht aber in Eigenstaatlichkeit besitzende Länder ( Gliedstaaten ) gegliedert ist; Gegensatz: Bundesstaat. Einheitsstaaten sind z. B. Frankreich und Italien.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/einheitsstaat
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