
Der Begriff Bundeskabinett bezeichnet nach dem Vorbild des angelsächsischen Sprachgebrauchs die deutsche Bundesregierung als Kollegialorgan, das heißt die Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler und Bundesminister) als Kollegium. == Siehe auch == == Weblinks == == Literatur == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeskabinett

B. bezeichnet die Personen (Bundeskanzler, Minister und Ministerinnen, ggf. weitere Beamte und Beamtinnen mit Kabinettsrang), die in D die Bundesregierung bilden.
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Mit Bundeskabinett werden in die Mitglieder der Bundesregierung bezeichnet. Der Begriff ist dem Grundgesetz fremd. Dieses kennt nur die Bundesregierung. In der juristischen Praxis spricht man vom Bundeskabinett, wenn die Bundesregierung in ihrer Funktion als Kollegialorgan Entscheidungen trifft, z.B. über Gesetzesentwürfe.
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https://www.lexexakt.de/glossar/bundeskabinett.php
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