
(franz.) In den zwischenstaatlichen Beziehungen bezeichnet D. einen diplomatischen Schritt, einen (entschiedenen) Einspruch oder die (mündliche) Erklärung eines Staates gegenüber einem anderen Staat. Zweck der D. ist es üblicherweise, den Empfängerstaat zu einer bestimmten Handlung oder Unterlassung zu bewegen.
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Démarche die, förmliche Erklärungshandlung im diplomatischen Verkehr, die ein bestimmtes Verhalten des Staates, an den die Démarche gerichtet ist, veranlassen will.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Démarche (franz., spr. -mársch), Gang; Maßregel.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

das Eingreifen diplomatischer Stellen durch die Abgabe schriftlicher oder mündlicher Erklärungen (bis zu Protesten) gegenüber einem anderen Staat.
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https://www.wissen.de//lexikon/demarche
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