[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -este, adj. et adv. 1) Eigentlich, kühn, beherzt, keine Gefahr scheuend. So nennt man besonders denjenigen dreist, welcher sich nicht vor den Gespenstern fürchtet. 2) Im Hochdeutschen gebraucht man dieses Wort am häufigsten noch von dem beherzten Betragen in dem gesellschaftlichen Umg...
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1. wirklich, 2. frech, 3. zuversichtlich und 4. unverschämt. »Laß den man dreist kommen.«, laß ihn mal ruhig kommen. »Dit is ja wirklich dreist von dem.«, unverschämt.
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(Text von 1910) Unbefangen
1). Dreist
2). Frech
3). Der Mensch findet sich in seinem Denken und Handeln durch Umstände, die teils in der Sache selbst liegen, teils durch äußere Verhältnisse veranlaßt werden, bestimmt und beschränkt. Wenn er nun diese Hindernisse, die ein rasches entschiedenes Urteil oder ein ...
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(Text von 1910) Dreist
1). Kühn
2). Dreist s. Art. 380.
Kühn s. Art. 367. Beide Wörter drücken die Eigenschaft aus, vermöge deren einer sich nicht fürchtet, etwas zu tun. Wer unvermeidlichen Gefahren, ohne durch sie in seinem Entschluß wankend zu werden, entgegentritt, besitzt
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(Text von 1910) Dreist 1). Keck 2). Dreist (eine neuhochd. Bildung aus niederd. drîsti, d. i. dreist, verwegen; für dreist findet man zuweilen auch dreust geschrieben; diese Form, die auf einer volksetymologischen Anlehnung des Wortes an dräuen
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(Text von 1910) Dreist
1). Getrost
2). Der
Dreiste vertraut auf sich selbst, wer getrost (von
Trost, d. i. das Substantivum verbale zu
trauen) ist, hat Vertrauen auf andere, nametlich auf den höchsten Lenker der Geschicke. So sagt ein Höherstenhender zu einem Bittsteller: Bringen S...
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