
Bei diesem Modell sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unwiderruflich zu, bei Eintritt des Versorgungsfalles selbst die Leistung zu erbringen. Das Risiko trägt voll der Arbeitgeber. Er kann zur Risikoabsicherung eine Rückdeckungsversicherung abschließen.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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