
ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, sich dieselbe rechtswidrig zuzueignen bzw. ganz allgemein eine Form von Vermögensschädigung. Im altrömischen Recht hat die Sachentziehung (lat. [N.] furtum) grundsätzlich die Leistung des Doppelten des Wertes und die Infamie zur Folge. In der klassisch-römischrechtlichen Zeit wir...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Diebstahl, des -es, plur. die -stähle. 1) Die Handlung des Stehlens, oder die heimliche Entwendung des Eigenthumes eines andern; als ein Abstractum, ohne Plural. Der Diebstahl ist verbothen. 2) Im Concreto, die wirkliche heimliche Entwendung fremden Eigenthumes. Einen Diebstahl begehen. ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_6_0_588

1. D. (lat. furtum) ist die heiml. Entwendung einer fremden bewegl. Sache entgegen dem vernünftigen Willen des Eigentümers (vgl. Augustinus, Qq. in Hept. II 68, PL 34,707; Thomas v. A., S. Th. 2,2 q.66 a.3). Unrichtig ist die Bezeichnung D. für die Entwendung fremden Eigentums in äußerster Not, weil in ihr der Entwendende...
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https://stjosef.at/morallexikon/diebstah.htm

Diebstahl ist die vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhafte Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig anzueignen. Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise eigenen Gewahrsams, d.h. der T&a...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Der Diebstahl einer betrieblichen Sache, etwa Ware, Rohstoffe, Benzin, Diesel oder sogar eines Lkws oder Pkws stellt für das Unternehmen einen Aufwand dar, der in naher Zukunft durch eine Neuanschaffung zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung wird. So kann man davon ausgehen, dass der Diebstahl einer zum Betriebsvermögen eines Unternehmens ...
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https://www.betriebsausgabe.de/diebstahl-204.html

(theft) Sich eine fremde Sache durch Wegnahme widerrechtlich aneignen. D. ist in praktisch allen Kulturen strafbar. Siehe Software-Diebstahl.
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=D&id=12208&page=1

(theft) Sich eine fremde Sache durch Wegnahme widerrechtlich aneignen. D. ist in praktisch allen Kulturen strafbar. Siehe Software-Diebstahl.
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=D&id=12208&page=1

Stehlen oder unterschlagen Arbeitnehmer Geld- oder Sachwerte des Arbeitgebers, so entsteht im Normalfall bei Aufdeckung kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Nur wenn der Arbeitgeber ausdrücklich auf die Rückzahlung der entwendeten/ unterschlagenen Geld- oder Sachwerte verzichtet, kann dies ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Diebstahl Die statistisch erfasste Kriminalität wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz quantitativ von den Eigentums- und Vermögensstraftaten, darunter insbesondere dem Diebstahl, und den Verkehrsdelikten bestimmt. Diebstahl, die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

§ 242 STGB ff., Vergehenstatbestand.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42262

Wegnahme fremder beweglicher Sachen, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig "zuzueignen". Wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ( §242 StGB ).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42416

In Italien wird jedes Jahr ein ganzes Museum geklaut. Dies ist das Ergebnis einer Studie des italienischen Instituts für Politik-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften (ISPES) und der Polizei, die die Diebstähle der letzten 20 Jahre untersucht. Demnach wurden in Italien insgesamt rund 300.000, pro Jahr also etwa 15.000, Kunstgegenstände ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42673

Diebstahl (mhd. diuve, diube, diubstale, diepstal; v. mhd. diep, diup; ahd. diob, thiop; mlat. fur, furtum). Unter Diebstahl wurde die absichtliche, heimliche Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit der Absicht der Aneigung verstanden. (Die Absichtlichkeit unterschied Diebstahl vom versehentlic...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Diebstahl (Entwendung, Furtum), die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen. Hiernach gehören zum Begriff eines Diebstahls folgende Requisiten. Was I. den Gegenstand des Verbrechens anbelangt, so ist ein D. 1) nur möglich an einer Sache, d. h. an einem unpersönlichen, körperlichen Gegenstan...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

bei Eingeborenen, Vergehen gegen das Eigentum sind auf primitiven Kulturstufen nur in geringem Maße möglich, da das Privateigentum auf persönliche Gebrauchsgegenstände beschränkt ist, auf den höheren finden sich widersprechende Anschauungen. Die Aneignung von Nahrungsmitteln u.a. wird vielfach überh...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

Diebstahl ist eines der vier Risiken, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind. In der Diebstahlversicherung werden Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, Entreissdiebstahl, Taschen- und Trickdiebstahl sowie einfachen Diebstahl versichert.Juristisch wird Diebstahl folgendermassen defi...
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

vorsätzliche Wegnahme einer in fremdem Eigentum stehenden Sache in der Absicht, sie sich rechtswidrig zuzueignen, strafbar nach § 242 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Als Diebstahl in einem schweren Fall sind verschiedene in § 243 StGB aufgeführte Regelbeispiele zu bestrafen, z. B. Einbruchsdiebstahl, Nachschlüsse......
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https://www.wissen.de//lexikon/diebstahl
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