LImSchGLImSchG steht für Landesimmissionsschutzgesetz. Im besonderen geht es im LImSchG (Landesimmissionsschutzgesetz) und den damit verbundenen Verordnungen um die Regelungen zum Schutz vor Umwelteinwirkungen durch Errichtungen und den Betrieben von Anlagen. Sowohl die Überwachung als auch die Genehmigung von Anlagen fällt in den Zu... Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/l/limschg.php