Derelictio Bedeutung

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derelictio

derelictio Logo #42015(lat. [F.]) ist im römischen Recht die Aufgabe von Eigentum und Besitz durch einen bisherigen Eigentümer ohne Zuwendung an einen neuen Eigentümer. Das Eigentum erlischt nach den Sabinianern mit der Preisgabe, nach den Prokulianern mit der Aneignung durch einen anderen.. Lit.: Kaser § 26; Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1f. 1985ff.
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