
Einer Bank können alle Wertgegenstände, die nach Grösse und Beschaffenheit für die Verwahrung geeignet sind, als Verwahrstücke (Tresor) oder Schliessfachinhalt (Safe) zur Aufbewahrung übergeben werden. Jedoch bezieht sich das DepG allein auf Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren , die vertretbar sind (ausser Banknoten ). Vertretbar sind....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/depotverwahrfahige-wertpapiere/dep
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