
Umweg bedeutet im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung einen Weg, der zwar in Richtung des versicherten Zieles hinführt, jedoch nicht die geographisch kürzeste Verbindung zu dem versicherten Ziel darstellt. Umwege sind in der gesetzlichen Unfallversicherung dann versichert, wenn diese eine streckenmäßig nicht unverhältnismäßige Abweich...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Umweg
[Recht] - == Beschreibung, Quelle == == Lizenz == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Umweg_(Recht)
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Umweg, des -es, plur. die -e, eigentlich ein Weg, welcher in der Krümme um einen Gegenstand herum gehet, daher dieses Wort besonders dem kürzesten und geradesten Wege entgegen gesetzt ist. Einen Umweg nehmen, nicht den möglichst kürzesten Weg nehmen. Von Leipzig nach Wien über Frankf...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_549

(Text von 1910) Ausweg
1). Abweg
2). Umweg
3). Unweg
4). Ein
Abweg ist nicht der rechte Weg, weil er von dem Ziele, das man Treiben will, abführt; ein
Umweg ist nicht der rechte, sofern er zwar endlich zum Ziele führt aber in längerer Zeit. 'Wir trieben uns auf mancherlei
Ab- und ...
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https://www.textlog.de/38592.html
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