
Beruf der Zahnheilkunde, basierend auf einer zahntechnischen Spezialsausbildung mit praktischen sowie theoretischen Inhalten. Dieser darf gemäß Gesetz vom 23. 2. 1949 nur nach Ablegung der staatlichen Dentistenprüfung und Befugniserteilung durch den Landeshauptmann ausgeübt werden. Eine Ausbildung erfolgt seit 1975 nicht mehr. Die Österreich....
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Dentist (von lat. dens „Zahn“; Betonung auf der zweiten Silbe) war eine Berufsbezeichnung für eine in Deutschland bis 1952 neben den Zahnärzten existierende Berufsgruppe in der Zahnmedizin. 1910 umfasste die Ausbildung zum Dentisten in Deutschland mindestens sechs Jahre. Davon waren drei Jahre bei einem Dentisten zu absolvieren, ein Jahr Aus...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Dentist

Dentist (lat.), Zahnarzt, s. Zahnarzneikunde.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Zahntechniker mit Fachschulausbildung, der in begrenztem Umfang die Zahnheilkunde ausüben durfte; mit Gesetz vom 31. 3. 1952 wurden die Dentisten in den Zahnärztestand übergeführt.
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https://www.wissen.de//lexikon/dentist

Zahnmediziner, engl.: do.; in D bis 1952 existierende Berufsbezeichnung für Zahnheilkundige ohne akademische Ausbildung ( Approbation); staatlich anerkannte aber nicht bestallte Zahnmediziner, dieses waren i.d.R. Zahntechniker, welche nach erfolgreichem Besuch einer Dentistenschule am Pat. behandeln durften (s.u.). In vielen anderen Ländern/Sprac...
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_da-dm.htm
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