Culpa (F.) in contrahendo Bedeutung

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culpa (F.) in contrahendo

culpa (F.) in contrahendo Logo #42015(lat.) ist das von Rudolf von Ihering als Haftungsgrund herausgearbeitete, vom Bürgerlichen Gesetzbuch des Deutschen Reiches (1900) nicht besonders berücksichtigte Verschulden bei Vertragsschluss.
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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