(lat.) 'die notwendige Bedingung, ohne die etwas anderes nicht eintreten kann'. Anhand dieser Formel lässt sich beispielsweise im Zivilrecht ermitteln, ob das Verhalten einer Person kausal (ursächlich) für den vorliegenden Schaden gewesen ist. Ist dies zu bejahen, kann der Schaden der Person zugerechnet werden und sie muss die rechtlichen Folgen... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204