(N.) imperii (lat., Reichsschluss) ist seit dem Spätmittelalter das vom Kaiser des Heiligen Römischen Reichs angenommene Reichsgutachten der Reichsstände, das noch der Verkündung bedarf, um Gesetz zu werden.. Lit.: Rauch, K., Traktat über den Reichstag im 16. Jahrhundert, 1905 Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html