
Von clickspamming spricht man, wenn ein Werbepartner (Affiliate) die Banner für die er per click vergütet wird, selbst mehrfach aufruft, um so die Clickrate und damit die Zahlungen an ihn zu erhöhen. Bei Clickspamming kommt eine Strafbarkeit gemäß § 263a StGB Computerbetrug in Betracht.
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https://www.lexexakt.de/glossar/clickspamming.php
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