(engl.) 'Fallgesetz'. In Deutschland herrscht ein abstraktes Recht. Gesetze und Paragrafen normieren abstrakt, wann unter welchen Voraussetzungen welche Rechtsfolge eintritt. Der Richter prüft, ob die ihm vorliegende Klage ihrem Sachverhalt nach unter diese abstrakte Norm fällt oder nicht. Im Gegensatz dazu entscheidet der Richter in anderen Län... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204