[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. in der Seefahrt, mit dem gehörigen Takelwerke versehen. Ein Schiff betakeln. Daher die Betakelung, so wohl von der Handlung, als auch von dem zu einer Reise nöthigen Tau- und Takelwerke selbst. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_2_2008