
ist eine vereinbarte Geldleistung, von deren Bewirkung die Wirksamkeit eines Rücktritts abhängig gemacht sein kann.Hübner
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Reugeld, Privatrecht: Geldbetrag, dessen Zahlung den Vertragsparteien vertragsmäßig den Rücktritt vom Vertrag gestattet (§ 353 BGB).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Reugeld , s. Reuvertrag. Im Rennsport heißt R. (engl. Forfeit) eine in der Rennproposition festgestellte Summe, welche der Besitzer eines Rennpferdes zahlen muß, wenn er ein angemeldetes Pferd nicht laufen lassen will.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Ein Geldbetrag, der auf Grundlage einer Vereinbarung beim Rücktritt von einem Kaufvertrag zu zahlen ist.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

eine Geldsumme, die aufgrund besonderer Vereinbarung bei Rücktritt von einem Vertrag zu zahlen ist, den das Reugeld im Gegensatz zur Vertragsstrafe erleichtern soll. Eine Draufgabe bei Vertragsschluss gilt im Zweifel nicht als Reugeld (§ 336 Abs. 2 BGB). – Ähnlich in Österreich nach §§ 909 ff. ABGB; eine Draufgabe ( Ang...
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