[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. in Augenschein nehmen, feyerlich oder mit Sorgfalt besehen. Eine streitige Grenze, einen Erschlagenen, einen entblößten Gang besichtigen. Die Straßen besichtigen. In den meisten Fällen, in welchen dieses Wort im Hochdeutschen gebraucht wird, schließet es eine gewisse Feye...
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(Text von 1910) Besehen
1). Besichtigen
2). Das
Besichtigen zeigt eine sorgfältigere Prüfung an, als das bloße
Besehen. Wer daher etwas bloß
besieht, der sieht es zu seinem Vergnügen von allen Seiten an, aber gewöhnlich nur von außen. Wer aber eine Sache
besichtigt, w...
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