
Form des Widerspruchs im Wechselmahnverfahren : Der Vollstreckungsbescheid wird unter dem Vorbehalt erlassen, dass dem Wechselschuldner die Ausübung seiner Rechte vorbehalt en wird. Das Mahnverfahren geht in den ordentlichen Prozess des Nachverfahrens über. Der Gläubiger kann jedoch trotzdem in das Vermögen des Schuldner s vollstrecken; er...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/beschraenkter-widerspruch/beschrae
Keine exakte Übereinkunft gefunden.